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Petri Heil.

Fischen

Alpenfischen in Savognin
Bei uns fischen Sie nicht im Trüben! Es ist ein besonderes Erlebnis, mit der Angelrute an den wilden Bergbächen wie der Julia oder Valetta unterwegs zu sein, oder an einem der vielen glasklaren Bergseen die Natur zu geniessen.

Saisondaten

Das Fischen in fliessenden und stehenden Gewässern im Surses ist wie folgt erlaubt:

  • Fliessgewässer (Bach, Fluss): 1. Mai bis 15. September
  • Stehende Gewässer (See): 1. Mai bis 31. Oktober

Das wichtigste in Kürze: Für das Fischen wird ein Patent benötigt (Verkaufsstellen finden sie weiter unten). Von 05.00 - 23.00 Uhr darf jeweils gefischt werden. Pro Angler darf nur ein Angelgerät verwendet werden. Bitte beachten Sie die Schonstrecken in Savognin, Rona und Bivio gemäss Gewässerkarte (orange markiert) und das Naturköderverbot (rot markiert) auf gewissen Abschnitten. Widerhaken sind verboten. Pro Schnur dürfen maximal 3 Haken befestigt werden (ein Drilling zählt als 3 Haken). Das Tagesfanglimit beträgt in fliessenden Gewässern 4 und in stehenden Gewässern 6 Fische. Insgesamt dürfen aber nicht mehr wie 6 Fische pro Tag gefangen werden. An Fliessgewässern gilt ein Saisonfanglimit von 60 Fischen. Die Fangstatistik muss immer sofort nachgeführt werden.
Die Fangmindestmasse für die Gewässer im Bezirk B5 (Surses) finden Sie in den Betriebsfischreivorschriften oder in der Online-Gewässerkarte. Häufige Fischarten im Kanton Graubünden finden Sie ebenfalls in den Betriebsfischereivorschriften ganz hinten. (Stand März 2026)

Geschützte Arten

Die Fischarten Nase, Groppe, Strömer, Aal, Strigione und Bartgrundel sowie der Dohlen- und der Edelkrebs sind im ganzen Kanton Graubünden geschützt.

Waidgerechtes Verhalten

Fische sind mit nasser Hand anzufassen, mit einem Schlag auf den Kopf zu betäuben, anschliessend mit einem Kiemenschnitt zu töten oder auszunehmen und erst dann von der Angel zu lösen. Untermassige Fische sind mit nasser Hand möglichst schonend vom Haken zu lösen und sorgfältig ins Wasser zurückzugeben.

Fischereibetriebsvorschriften

Weitere Informationen und rechtliche Grundlagen finden Sie in den Fischereibetriebsvorschriften.

Patentbezug

Tages-, Wochen- und Saisonbewilligungen erhalten Sie bei:

Amt für Jagd und Fischerei Graubünden

Online Patentkauf: Amt für Jagd und Fischer Graubünden

Saisonbewilligungen erhalten Sie vor Ort bei:

  • Armando Janett, 7460 Savognin
    Mobile +41 79 444 87 02
  • Bananas Sport Shop, 7460 Savognin
    Tel. +41 81 637 11 00

Kontakt

Fischereiaufseher
Curdin Meiler
+41 81 655 16 59
+41 79 611 30 80

Angelausrüstung und Köder

Bei den Sportgeschäften in der Ferienregion können Angelausrüstungen gekauft oder gemietet werden. Die Sportgeschäfte führen ein Sortiment an Natur- und Kunstködern.