Die Savognin Bergbahnen sind noch bis am Sonntag, 20. Oktober 2024 in Betrieb.

Mehr Informationen

Anmeldung Weihnachtsmarktstand


Anmeldeschluss: Sonntag, 10. November 2024

Bei Fragen zur Anmeldung:
Lorena Plank
l.plank@valsurses.ch
081 659 16 07
Anrede
Für welche Art von Stand möchten Sie sich anmelden?
Wichtig:
Eine Bewilligung ist erforderlich für die Abgabe von Speisen oder Getränken zum Konsum an Ort und Stelle. Die TSBA AG kann die Festwirtschaftsbewilligung und die Bewilligung für die Ausschank gebrannter Wasser aus Haftungsgründen nicht für den gesamten Weihnachtsmarkt beantragen. Für die Einholung der nötigen Bewilligungen und die Einhaltung der entsprechenden Auflagen ist jeder Gastronom (alle die Essen und Getränke am Weihnachtsmarkt verkaufen) selbst verantwortlich.

Die Festwirtschaftsbewilligung muss bei der Gemeinde beantragt werden: https://surses.ch/uploads/files/gesuch-um-durchfuehrung-festwirtschaft.pdf

Verkaufen Sie auch gebrannte Wasser? So müssen Sie eine zusätzliche Bewilligung für gebrannte Wasser beim Kanton einholen: https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/dvs/alt/gebranntewasser/Documents/1934%20Gesuch%20f%C3%BCr%20Festwirtschaftsbewilligung.pdf

 
Wichtig:
Keine Bewilligung benötigen Stände, welche Lebensmittel und Getränke verkaufen, welche nicht zum Konsum an Ort und Stelle gedacht sind. Die Gemeinde muss lediglich dem ALT (Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit) die Namen und Adressen der Standbetreiber melden. Die TSBA ist verpflichtet eine Liste mit allen Marktstandteilnehmern inkl. deren Angebot an die Gemeinde weiterleiten.
Eine Bewilligung ist jedoch erforderlich für die Abgabe von Speisen oder Getränken zum Konsum an Ort und Stelle.


Festwirtschaftsbewilligung:
https://surses.ch/uploads/files/gesuch-um-durchfuehrung-festwirtschaft.pdf
 
Ich wünsche Stromanschlüsse am Stand

Wichtig für alle Teilnehmenden:
Regionalität wird bei uns grossgeschrieben. Bitte berücksichtigen Sie regionale Lieferanten. Die definitive Standeinteilung erfolgt bis ungefähr zwei Wochen vor dem Weihnachtsmarkt. Die Marktstände müssen von 16.00 – 21.00 Uhr besetzt sein.

Hier finden Sie die Marktrichtlinien.