Parkieren am Berg.

Fahrbewilligungen für das Befahren von Feld-, Flur- , Wald- und Alpstrassen

Das Befahren von Feld-, Flur-, Wald- und Alpstrassen ist seit Inkraftsetzung des neuen Gesetzes am 1. August 2023 nur noch mit Bewilligung gestattet. Es können Tages-, Wochen- oder Saisonbewilligungen gelöst werden. Die Bewilligung berechtigt das Befahren der Alpstrasse auf der gekennzeichneten Länge (siehe Fahrverbotstafel zu Beginn der Alpstrasse) sowie das Parkieren des  Fahrzeugs auf den signalisierten Parkplätzen. Die Bewilligung gilt für den ganzen Tag und gilt für alle Alpstrassen in der Gemeinde Surses.

Erläuterungen zu den Parkplätzen

  • Die Fahrbewilligung wird im Tal an der entsprechenden Hinweistafel/Fahrverbotstafel zu Beginn der Alpstrasse gelöst. Die Bewilligung kann via ParkingPay oder TWINT gelöst werden. Bei den signalisierten Parkplätzen hat es ebenfalls eine Hinweistafel mit dem entsprechende ParkingPay oder TWINT-Code, sollten Sie die Tafel im Tal verpasst haben. Grundsätzlich muss die Bewilligung aber vor dem Befahren der Alpstrasse gelöst werden.
  • Sollten Sie kein ParkingPay oder TWINT besitzen, können Sie die Fahrbewilligung am Schalter der Gemeindeverwaltung Surses in Tinizong beziehen. An den Wochenenden können Sie Tages- oder Wochenbewilligungen (keine Saisonbewilligungen) auch im Tourismusbüro in Savognin beziehen, sofern der Schalter geöffnet ist. Öffnungszeiten Tourismusbüros Savognin.
  • Das Parkieren ist nur auf den signalisierten Parkplätzen erlaubt.
  • Die Fahrbewilligungen laufen über das Kennzeichen des Fahrzeugs. Kontrollieren Sie bei der Eingabe Ihr Kennzeichen genau. Wir können im System keine Anpassungen an Kennzeichen vornehmen. Bei falscher Eingabe müssen Sie erneut eine Fahrbewilligung lösen, ansonsten riskieren Sie eine Busse.
  • Lassen Sie sich nicht beirren durch die PLZ 7453 und Zone 901 auf allen Hinweistafeln. Aus abrechnungstechnischen Gründen musste auf allen Tafeln die PLZ der Gemeindeverwaltung Surses angegeben werden und diese befindet sich in Tinizong (PLZ 7453). Ihre gelöste Fahrbewilligung gilt in der gesamten Gemeinde Surses.
  • Tarife: CHF 5.00 pro Tag, CHF 20.00 pro Woche, CHF 60.00 pro Saison. (Ausnahme Parkplatz Alp Flix)
  • Bewilligungen für Maiensässhütten berechtigen nicht zum parkieren auf den signalisierten Parkplätzen. Maiensässbesitzer wenden sich bitte bezüglich Fahrbewilligung an die Gemeindeverwaltung Surses.
  • Fehlbare Fahrzeughalter werden mit CHF 100.00 gebüsst.

Kontakt
Gemeindeverwaltung Surses
Veia Cantunala 57
7453 Tinizong
info@surses.ch
+41 81 659 11 60
www.surses.ch 

Hinweistafel
Hinweistafel bezüglich Fahrbewilligung, gefolgt von einer Fahrverbotstafel.