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Feuerwerk in der Gemeinde Surses

© Remo Müggler
Bitte beachten Sie, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern mit Knall- und Lärmeffekt im gesamten Gemeindegebiet verboten ist. Erlaubt sind hingegen pyrotechnische Gegenstände ohne besonderen Lärmeffekt, wie zum Beispiel Vulkane, Wunderkerzen, Fackeln etc.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.
Erlaubte Feuerwerkskörper:
- Vulkane
- Fontänen und Sonnen
- Bengalische Zündhölzer
- Fackeln und Lampione
- Römische Lichter und Kleinfeuerwerk ohne Knalleffekte
Verboten sind insbesondere:
- Raketen
- Feuerwerksbatterien
- Thunder
- Himmelslaternen
Wir Danken Ihnen für die Einhaltung dieser Vorgaben!
Gesetzessammlung der Gemeinde Surses
Administraziun communala Surses
Veia Cantunala 57
CH-7453 Tinizong
Telefon: +41 81 659 11 60
E-Mail: info@surses.ch